Jedes mal, wenn wir denken, man könne sich als unter Polizeischutz stehender Gangsterrapper nicht noch mehr zum Hampel machen, als Bushido, werden wir eines Besseren belehrt. Bushido operiert bereits weitab des Geltungsbereichs von Lächerlichkeit. Jetzt hat er den Stern verklagt, weil das Magazin berichtet, dass auf den im aktuellen Prozess ausgewerteten Tonbandaufnahmen vom legendären letzten Gespräch mit Arafat nichts von Bushido´s Behauptungen von Gewalt und Bedrohungen zu hören ist. Ferchichi´s Angaben wären damit unglaubwürdig, schreibt der Stern. Ebenso unglaubwürdig, wie seine Angaben in etlichen Fällen von Versicherungsbetrug – unter anderem der Brandstiftung in Kleinmachnow, für die er sich aktuell selbst vor Gericht verantworten muss und teils bereits rechtskräftig verurteilt ist. Die Staatsanwaltschaften in Berlin und Brandenburg teilen demnach die Zweifel an Bushido´s Glaubwürdigkeit.
Der entscheidende Richter am Hamburger Landgericht, vor dem Bushido´s Unterlassungsantrag verhandelt, wurde, scheint zumindest temporär die Auffassung von Bushido´s Anwalt Tzschoppe zu kaufen – der seine Anstrengungen in den letzten Wochen darauf konzentriert hatte, Zweifel an der Aufnahme zu streuen.
Bushido ist offenbar vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen den stern vorgegangen. Der Berliner Rapper postet in seiner Insta-Story einen entsprechenden Beschluss. Dieser legt offen, dass gegen die viel diskutierte stern-Story um eine geheime Audio-Aufnahme eine einstweilige Verfügung erwirkt worden ist.
Bushido postet Gerichtsbeschluss
Auf Instagram teilt Bushido anscheinend das vollständige Schreiben des Gerichts. Der stern ist dabei in jeder einzelnen Story des Berliner Rappers getaggt. Der EGJ-Boss tritt in den Ausführungen als Antragssteller auf. Der Gerichtsbeschluss ist offenbar vorgestern erfolgt. Er ist auf den 2. März 2022 datiert.
Dem stern wird dadurch untersagt "durch die Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, die Aussagen des Antragsstellers in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin über die Ereignisse während eines Treffens zwischen dem Antragssteller, Arafat Abou-Chaker und weiteren Personen am 18.01.2018 seien unzutreffend, wie sich aus einer Audio-Datei ergebe."
Grob gesagt: Der stern, darf nicht behaupten, Bushido hätte im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker gelogen. Dazu zitiert der Beschluss diverse Passagen aus der ursprünglichen stern-Geschichte, die darauf hindeuten würden. Sollte sich stern dennoch weiterhin auf diese Form der Berichterstattung berufen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
In der Begründung dazu heißt es, dass der stern-Artikel Bushido "in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht" verletzte. Die Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung würden nicht vorliegen. Bushido selbst erklärte seinerzeit nach der Veröffentlichung der stern-Story: "Ich bleibe bei meiner Schilderung der Ereignisse am 18. Januar 2018."
Der stern kann nun seinerseits gegen die Entscheidung des Gerichts Widerspruch einlegen.
Das Magazin Business Insider hatte zuletzt Zweifel an der Darstellung im stern geäußert.