Wieder einmal steht Deutschlands erbärmlichste Figur im Rapgame im Fokus der Ermittler. Diesmal jedoch nicht, wie üblich wegen geistiger Brandstiftung oder als Zeuge gegen Clankriminialität, sondern als Angeklagter. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Bushido wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Brandstiftung erhoben. Das bestätigte am Donnerstag eine Sprecherin der Potsdamer Staatsanwaltschaft. Es gebe noch zwei weitere Beschuldigte. Zuvor hatte der „Stern“ dazu berichtet. Im Falle eines Schuldspruchs, drohen Beteiligten bis zu 10 Jahre Haft.
Der Hintergrund
Im Jahr 2013 gab es ein Feuer in Bushidos Villa in Kleinmachnow (Landkreis Potsdam-Mittelmark), die Polizei ging von Brandstiftung aus. Zuvor hatte der Landkreis einen Baustopp verhängt, weil Auflagen an der denkmalgeschützten Villa nicht eingehalten worden waren. Der Brand hatte zur Folge, dass der Denkmalschutz für das Gebäude ausgesetzt wurde und Bushido eine hohe Summe für den Brandschaden bei seiner Versicherung geltend machte.
Ob sich die Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam auf diesen Fall bezieht, bestätigte die Sprecherin am Donnerstag noch nicht. Bushidos Rechtsanwalt Steffen Tzschoppe wollte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zu der Anklage ebenfalls nicht äußern. Unseren Quellen zufolge, gilt jedoch mittlerweile als bestätigt, dass es eben diesen Fall geht. Die Anklage stützt sich dabei auf ein Telefonprotokoll, das Arafat Abou-Chaker seinerzeit aufgezeichnet hatte. Aus dem Gespräch gehe eine Verabredung zur Brandstiftung und deren Beauftragung durch Bushido hervor. Ob Arafat den Ermittlern die Aufzeichnung zugespielt hat oder die Berliner Behörden diese im Rahmen der sogenannten Amtshilfe mit der Staatsanwaltschaft Potsdam teilten, ist unklar. Klar ist hingegen nur, dass die Anklage einen bitteren Schluck der eigenen Medizin für Bushido bedeutet, der die Ermittlungen schließlich losgetreten hat.
Der Rapper und seine Frau Anna-Maria Ferchichi hatten zuletzt als Zeugen vor dem Landgericht Berlin bei einem Prozess gegen einen Berliner Clanchef ausgesagt. Der 43-Jährige Bushido hatte seine Beziehung zu Arafat Abou-Chaker mit einer Zwangsheirat verglichen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Clanchef Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung zur Last. Darin, dass nun auch Bushido von seiner Vergangenheit eingeholt wird und sich zur Abwechslung einmal auf der Anklagebank statt im Zeugenstand wiederfindet, sehen wir bei KlickBoom einmal mehr die Karmaregel erfüllt.