Vor einigen Monaten haben wir darüber berichtet, dass Gzuz von der 187 Straßenbande im vergangenen Jahr für kleinere Drogen- und Gewaltdelikte verurteilt wurde. Er sollte für eineinhalb Jahre ins Gefängnis und eine hohe Geldstrafe zahlen. Der 33 jährige Rapper legte Berufung ein. Nun ging die Berufungsverhandlung in die erste Runde. Gzuz zeigt sich einsichtig und räumt ein, dass er tatsächlich im vergangenen Frühjahr auf der Reeperbahn nach einer 19 jährigen geschlagen habe. Sie zu verletzen, sei aber nicht seine Absicht gewesen. Andere Tatvorwürfe weist der Hamburger Rapper als falsch zurück.
Was Gzuz vorgeworfen wird
Der wegen mehrerer Straftaten angeklagte Gangster-Rapper Gzuz, Frontmann der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, hat sich am Montag vor dem Landgericht Hamburg teilweise geständig gezeigt. Es stimme, dass er am Morgen des 8. März 2020 an der Reeperbahn mit der flachen Hand nach einer 19-Jährigen geschlagen habe, erklärte Verteidiger Ulf Dreckmann im Namen des Angeklagten. Er habe mit der Hand gefuchtelt, weil er angenommen habe, die junge Frau wolle ihn filmen. Er habe sich bereits zweimal entschuldigt und ihr ein Schmerzensgeld von 500 Euro gezahlt.
In der ersten Verhandlung war Gzuz Ende September 2020 unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro, also insgesamt 510.000 Euro, zahlen. Dagegen legte der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, zusammen mit seinem Anwalt Berufung ein.
In der aktuellen Verhandlung bestritt er, die in seiner Wohnung gefundenen Drogen besessen zu haben, mit Ausnahme eines Tütchens Marihuana. Ein Freund habe damals in seiner Wohnung gelebt und Drogen konsumiert. Auch die bei einer anderen Durchsuchung gefundenen Waffen hätten nicht ihm gehört, sondern seinem Schwiegervater. Am Morgen des 13. Februar 2020 sei er an einer Tankstelle betrunken in einen offen stehenden Rettungswagen geklettert. Er habe jedoch nicht versucht, eine Sauerstoffflasche zu entwenden.
Gute Chancen die Strafe abzumildern
Prozessbeobachter und Öffentlichkeit sind sich einig, dass der dem ersten Fall vorsitzende Richter Krieten mit seinem drakonischen Urteil über das Ziel hinaus geschossen ist. So hatte dieser selbst die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe mit seinem Urteil übertroffen. Zudem hatte der Richter während der Urteilsverkündung erklärt: „Wer, wenn nicht Sie, gehören in den Knast?“ Von Verhältnismäßigkeit könne hier daher keine Rede sein. Vielmehr unterstreiche Richter Krieten mit seiner Haltung im Prozess den Eindruck von Befangenheit. Es ist daher davon auszugehen, dass die Strafe im Berufungsprozess reduziert wird. Ob der Rapper tatsächlich ins Gefängnis muss, oder ob seine Strafe in eine Bewährung umgewandelt wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Dass Gzuz ein Geisteskranker mit Hang zur Selbstdarstellung ist, ist schließlich sein Markenkern und Grundlage seines Erfolgs als Musiker. Wäre Selbstdarstellung in Deutschland strafbar, müsste Richter Krieten wohl neben Gzuz auf der Anklagebank Platz nehmen. Eine wirkliche Gefährdung der Öffentlichkeit durch Gzuz, die rechtfertigen würde ihn einzusperren, sehen wir zumindest nicht. Bleibt zu hoffen, dass der Richter, der der Berufung vorsitzt, das ebenso sieht. Wie der Fall sich auch immer entwickelt, wir halten euch im Loop.